Wir nehmen mehr als 80 % der Informationen über das Sehen auf, daher spielt die richtige Beleuchtung bei praktisch allen menschlichen Aktivitäten eine entscheidende Rolle. Im Gesundheitswesen stehen die edelsten Werte wie die Gesundheit und das Leben der Menschen auf dem Spiel.
Die Beleuchtung von Zahnarztpraxen wird durch eine technische Norm [1] geregelt, die gesetzlich verbindlich vorgeschrieben ist [2]. Die aktuelle Norm ist seit 2012 in Kraft und einige Beleuchtungsanlagen, die nach der Vorgängernorm aus dem Jahr 2004 konzipiert wurden, entsprechen nicht mehr den Anforderungen. Die Anforderungen der Norm sollten als hygienisches Minimum verstanden werden. Die Anforderungen der Normen sind ein Kompromiss zwischen den durchschnittlichen physiologischen Bedürfnissen und den durchschnittlichen wirtschaftlichen Möglichkeiten. Ergonomischen Untersuchungen zufolge bevorzugen Menschen im Büro meist eine Beleuchtungsstärke von 2000 lx, während die Norm ein Minimum von 500 lx vorschreibt.
Die Norm schreibt eine Dauerbeleuchtungsstärke von Ēm vor. Sinkt die tatsächliche Beleuchtungsstärke E unter Ēm, muss die Anlage gewartet werden: Reinigung der Leuchten, Austausch der Lichtquellen, Anstrich usw.
Eine angemessene Ausleuchtung des Operationsfeldes ist für die Sehleistung unerlässlich. Die Norm [3] für OP-Leuchten schreibt eine Beleuchtungsstärke des OP-Feldes vor, die mindestens im Bereich von 8000-20000 lx in einer Ellipse von 50 x 25 mm(dem Ort der Sehaufgabe) einstellbar ist; in einem Abstand von 60 mm nach oben vom Mittelpunkt der Ellipse sind jedoch nur 1200 lx erlaubt, um den Patienten nicht zu blenden.
Die ständige Umstellung des Auges zwischen sehr hellen und dunklen Bereichen führt zu einer visuellen und schließlich allgemeinen Ermüdung. Hier hilft eine leistungsstarke, über dem Stuhl abgehängte Leuchte, die die geforderte Mindestdauerbeleuchtungsstärke von 1000 lx (entsprechend der unmittelbaren Arbeitsumgebung - ein mindestens 0,5 m breiter Streifen um den Bereich der Sehaufgabe) für den Patienten bereitstellt und oft um ein Vielfaches übertrifft. Weniger Kontrast bedeutet mehr Sehkomfort für den Kliniker. Vorzugsweise werden hier kühle Töne des weißen Lichts verwendet, da sie einen höheren Anteil des Blauanteils enthalten, für den das periphere Sehen empfindlicher ist, und somit eine Verringerung des wahrgenommenen Kontrasts erreicht wird. Die Norm fordert Licht mit einem hohen allgemeinen FarbwiedergabeindexRa > 90.
Neben der Sehaufgabe in der Mundhöhle gibt es noch viele andere Orte im Büro: Instrumententisch, Kontrolle und Anzeige der diagnostischen Instrumente, Vorbereitung der Materialien, Computertisch, Aktenschrank und mehr. In all diesen Bereichen muss die für die Tätigkeiten erforderliche Beleuchtung ebenfalls gewährleistet sein. Gleichzeitig muss die Mindestgesamtbeleuchtungsstärke der Praxis von 500 lx eingehalten werden.
Eine der wichtigsten Neuerungen in der überarbeiteten Norm ist der Aufgabenhintergrund, d. h. ein an die unmittelbare Umgebung der Aufgabe angrenzender Bereich von mindestens 3 m Breite innerhalb der Grenzen des Raums. Nach der Norm sollte dieser Bereich mit mindestens 1/3 der tatsächlichen Beleuchtungsstärke der unmittelbaren Aufgabenumgebung beleuchtet werden. Hier liegen auch die häufigsten Fehler bei der Lichtplanung nach der alten Norm. Unter einer starken Pendelleuchte mit schwachem Indirektanteil kann man leicht eine Patientenbeleuchtungsstärke von bis zu 5000 lx messen. Der Aufgabenhintergrund, der den größten Teil des Raumes ausmacht, sollte in diesem Fall mit 1670 lx beleuchtet werden, was recht aufwändig zu erreichen ist. Dieses Verhältnis wurde in keiner der Dutzenden gemessenen Praxen eingehalten, in denen eine leistungsstarke Pendelleuchte über dem Gerät angebracht war. Die Norm zwingt uns, die Praxis als Ganzes zu betrachten, in der nicht nur die Beleuchtungsstärke für den Patienten wichtig ist, sondern auch die Gleichmäßigkeit und der akzeptable Kontrast im gesamten Raum. Eine zu hohe Leuchtenleistung stört daher die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung - siehe Abbildungen 1 und 2.
Messungen in Arztpraxen zeigen, dass die Arbeitsbeleuchtung und die allgemeine Beleuchtung oft unzureichend sind, mit allen Folgen der visuellen Ermüdung. Die 150 lx im Bereich der Materialvorbereitung oder am Computertisch sind keine Ausnahme. Auch die Nichteinhaltung des Wartungsplans ist keine Seltenheit. In vielen Büros älterer Gebäude ist die Beleuchtung nicht ganz planmäßig installiert, und es gibt immer noch alte Leuchten, die nach einer sehr alten Norm entworfen wurden, die nur 300 lx in Büros vorschrieb.
Es lohnt sich wirklich, bei der Beleuchtung nicht zu sparen. Einsparungen lassen sich zum Beispiel bei der Lichtsteuerung erzielen. Außerdem steigt der Bedarf an Licht mit dem Alter. Nicht zu sehen, kann bedeuten, zu vergessen.
In einem späteren Artikel werden wir weitere Beleuchtungsparameter wie Gleichmäßigkeit, Blendungsindex, Farbwiedergabe, nicht-visuelle Wirkungen des Lichts und Beleuchtungssteuerung behandeln.
| Abb. 1: Eine typische Situation in einer Praxis, in der die Beleuchtung nur durch eine leistungsstarke Richtstrahlerleuchte über dem Stuhl erfolgt. Die meisten Anforderungen sind nicht erfüllt, siehe Tabelle 2. | Abb. 2: Ausgewogene Beleuchtung der Praxis mit einer weniger gerichteten Leuchte über dem Stuhl und mit zusätzlichen Decken- und Unterflurleuchten, siehe Tabelle 2. |
" Ausstattung der Praxis " Leuchten " Orte der Sehaufgaben " Umgebung der Aufgaben ░ der Hintergrund der Aufgaben ist die gesamte Praxis
| Es ist zu beachten, dass in beiden Fällen die Hauptleuchte nicht ausreicht, um alle Bedingungen für die Beleuchtungsstärke zu erfüllen. Daher sind zusätzliche Leuchten erforderlich, um eine korrekte Hintergrundbeleuchtung und eine ausreichende Gleichmäßigkeit zu gewährleisten. Im Fall von Abbildung 2 ist das Erreichen der erforderlichen Werte wirtschaftlich weniger anspruchsvoll. |
| Parameter | Abb. 1 | Abb. 2 |
| Allgemeine Beleuchtung der Praxis | 20-2000 lx | 600-1500 lx |
| Einheitlichkeit insgesamt | Unbefriedigend | sehr gut |
| Beleuchtung für Patienten | 2000-5000 lx | 1000-3000 lx |
| Instrumentenbeleuchtung | 100-200 lx | 500-700 lx |
| Beleuchtung der Materialvorbereitung | 30-300 lx | 500-750 lx |
| Beleuchtung des Arbeitsplatzes des Zahnarzthelfers | 50-300 lx | 500-750 lx |
| Beleuchtung des Arzttisches | 20-100 lx | 700-800 lx |
| Hintergrundbeleuchtung | 20-1000 lx | 600-1000 lx |
| Allgemeiner Farbwiedergabeindex | 80-89 | > 90 |
| Einhaltung der Norm | NO | YES |
Tabelle 1: Vergleich und Bewertung der wichtigsten Beleuchtungsparameter.
Die Modellpraxis hat Abmessungen von 5 x 6 m und eine Deckenhöhe von 2,8 m. Die Leuchte über dem Stuhl wird in einer Höhe von 2,2 m abgehängt. Die Anordnung der zusätzlichen Leuchten ist ein Kompromiss zwischen Funktionalität und Ästhetik.
| Abb. 3: 3D-Visualisierung der Situation in Abbildung 1. Die Beleuchtung nimmt keine Rücksicht auf andere Sehaufgaben im Büro. | Abb. 4: 3D-Visualisierung der Situation in Abbildung 2. Ansicht der Modellpraxis mit Leuchten unter Berücksichtigung anderer Sehaufgaben |
| Symbol | Die Bedeutung von Zweck | Allgemeine Beleuchtung Praxis | Beleuchtung für Patienten |
| Em | Beibehaltung der Beleuchtungsstärke Angemessene Beleuchtungsstärke. | 500 lx | 1000 lx |
| UGRL | Blendungsindexgrenze UGR Blendvermeidung, akzeptabler Kontrast. | 19 | - |
| Oo | Minimale Gleichmäßigkeit der Beleuchtung Annehmbare Lichtverteilung im Raum. | 0,6 | 0,7 |
| Ra | Allgemeiner Mindestfarbwiedergabeindex Erforderliche Farbauflösung. | 90 | 90 |
| - | Spezifische Anforderungen Für den ausgewählten Ort oder die ausgewählte Tätigkeit. | Das Licht sollte den Patienten nicht blenden | - |
Tabelle 1 - Beleuchtungsanforderungen für Zahnarztpraxen (nach Tabelle 5.48 der Norm [1])
Literatur:
[1] EN 12464-1:2012 Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen.
[2] Gesetz Nr. 361/2007 Slg. der Regierung zur Festlegung der Bedingungen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, in der geänderten Fassung.
[3] EN ISO 9680:2007 und 2015 Zahnheilkunde - Zahnärztliche Arbeitsleuchten.
Autor. Antonín Fuksa, NASLI, Bc. Filip Svoboda, DentaSun
Veröffentlicht in StomaTeam 2/2014