Wir nehmen mehr als 80 % der Informationen über das Sehen auf, daher spielt die richtige Beleuchtung bei praktisch allen menschlichen Aktivitäten eine entscheidende Rolle. Im Gesundheitswesen geht es um so edle Werte wie die Gesundheit und das Leben der Menschen.
Die Beleuchtung von Zahnarztpraxen wird durch die technische Norm ČSN EN 12464-1 geregelt, die die Mindestbeleuchtung von Arbeitsbereichen festlegt[1] und durch das Gesetz Nr. 61/2007 Slg. verbindlich gemacht wurde[2]. Die aktuelle Norm ist seit 2012 in Kraft und einige Beleuchtungssysteme, die nach der vorherigen Norm aus dem Jahr 2004 entworfen wurden, entsprechen nicht mehr den Anforderungen. Die Anforderungen der Norm sollten als hygienisches Minimum angesehen werden. Die Anforderungen der Normen sind ein Kompromiss zwischen den durchschnittlichen physiologischen Bedürfnissen und den durchschnittlichen wirtschaftlichen Möglichkeiten. Ergonomischen Untersuchungen zufolge bevorzugen Menschen am Arbeitsplatz meist eine Gesamtbeleuchtungsstärke (außerhalb des Arbeitsbereichs und seiner unmittelbaren Umgebung) von mindestens etwa 1000 lx, während die Norm ein Minimum von 500 lx vorschreibt. Die Norm schreibt eine Dauerbeleuchtungsstärke von Ēm vor (der Wert der mittleren Beleuchtungsstärke auf einer bestimmten Fläche, der nicht unterschritten werden darf). Fällt die tatsächliche Beleuchtungsstärke E unter Ēm, muss die Anlage gewartet werden: Reinigung der Leuchten, Austausch der Lampen, Anstrich usw.
Eine angemessene Ausleuchtung des Operationsfeldes ist für die Sehleistung unerlässlich. Die Norm [3] für OP-Lampen am Set sieht vor, dass die Beleuchtungsstärke des Operationsfeldes mindestens im Bereich von 8000-20000 Lux in einer Ellipse von 50 × 25 mm (dem Ort der Sehaufgabe) geregelt werden muss; in einem Abstand von 60 mm nach oben vom Zentrum sind jedoch nur 1200 Lux erlaubt, um den Patienten nicht zu blenden. Die ständige Umstellung des Auges zwischen sehr hellen und dunklen Bereichen führt zu visueller und schließlich allgemeiner Ermüdung.
Das Hilfsmittel ist eine leistungsstarke, über dem Stuhl abgehängte Leuchte, die die geforderte Mindestdauerbeleuchtungsstärke von 1000 lx (entsprechend der unmittelbaren Umgebung der Sehaufgabe - ein mindestens 0,5 m breiter Streifen um den Bereich der Sehaufgabe) für den Patienten bereitstellt und oft um ein Vielfaches übertrifft. Weniger Kontrast bedeutet mehr Sehkomfort für den Arzt. Vorzugsweise werden hier kühle Töne weißen Lichts verwendet, da sie einen höheren Anteil des Blauanteils enthalten, für den das periphere Sehen empfindlicher ist, und somit eine Verringerung des wahrgenommenen Kontrasts erreicht wird. Die Norm fordert Licht mit einem hohen allgemeinen Farbwiedergabeindex Ra > 90.
Neben der Sehaufgabe in der Mundhöhle gibt es noch viele andere Orte im Büro: Instrumententisch, Kontrolle und Anzeige der diagnostischen Instrumente, Vorbereitung der Materialien, Computertisch, Aktenschrank und mehr. In all diesen Bereichen muss die für die Tätigkeiten erforderliche Beleuchtung ebenfalls gewährleistet sein. Gleichzeitig muss die Mindestgesamtbeleuchtungsstärke der Praxis von 500 lx eingehalten werden.
Eine der wichtigsten Neuerungen in der geänderten Norm ist der Aufgabenhintergrund, d. h. ein an die unmittelbare Umgebung der Aufgabe angrenzender, mindestens 3 m breiter Bereich innerhalb der Raumgrenzen. Nach der Norm sollte dieser Bereich mit mindestens 1/3 der tatsächlichen Beleuchtungsstärke der unmittelbaren Aufgabenumgebung beleuchtet werden. Hier liegen auch die häufigsten Fehler bei der Lichtplanung nach der alten Norm. Unter einer starken Pendelleuchte mit schwachem Indirektanteil kann man leicht eine Patientenbeleuchtungsstärke von bis zu 5000 lx messen. Der Aufgabenhintergrund, der den größten Teil des Raumes ausmacht, sollte in diesem Fall mit 1670 lx beleuchtet werden, was recht aufwändig zu erreichen ist. Dieses Verhältnis wurde in keiner der Dutzenden gemessenen Praxen eingehalten, in denen eine leistungsstarke Pendelleuchte über dem Gerät angebracht war. Die Norm zwingt uns, die Praxis als Ganzes zu betrachten, in der nicht nur die Beleuchtungsstärke für den Patienten wichtig ist, sondern auch die Gleichmäßigkeit und der akzeptable Kontrast im gesamten Raum. Eine zu hohe Leuchtenleistung stört daher die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung - siehe Abbildungen 1 und 2.
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Abb. 1: Eine typische Situation in einer Praxis, in der die Beleuchtung nur durch eine starke Richtstrahlerleuchte über dem Stuhl erfolgt. Die meisten Anforderungen sind nicht erfüllt, siehe Tabelle 1.
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Abb. 2: Ausgewogene Bürobeleuchtung mit einer weniger gerichteten Leuchte über dem Stuhl und zusätzlichen Decken- und Unterflurleuchten, siehe Tabelle 1.
■ Büroausstattung ■ Leuchten ■ Orte der Sehaufgabe ■ Aufgabenumgebung Der Hintergrund der Aufgaben ist das gesamte Büro
Hinweis: Die Zahlenwerte geben die Beleuchtungsstärke in Lux an.
| Parameter | Abb. 1 | Abb. 2 |
| Allgemeine Beleuchtung der Praxis | 20-2000 lx × | 600-1500 lx |
| Einheitlichkeit | Insgesamt unbefriedigend × | sehr gut |
| Beleuchtung für Patienten | 2000-5000 lx | 1000-3000 lx |
| Instrumentenbeleuchtung | 100-200 lx × | 500-700 lx |
| Beleuchtung der Materialvorbereitung | 30-300 lx | 500-750 lx |
| Beleuchtung des Arbeitsplatzes des Zahnarzthelfers | 50-300 lx × | 500-750 lx |
| Beleuchtung des Arzttisches | 20-100 lx × | 700-800 lx |
| Hintergrundbeleuchtung | 20-1000 lx × | 600-1000 lx |
| Allgemeiner Farbwiedergabeindex | 80-89 × | > 90 |
| Einhaltung der Norm | NEIN × | YES |
Tabelle 1: Vergleich und Bewertung der wichtigsten Beleuchtungsparameter.
Die Modellpraxis hat Abmessungen von 5 x 6 m und eine Deckenhöhe von 2,8 m. Die Leuchte über dem Stuhl wird in einer Höhe von 2,2 m abgehängt. Die Anordnung der zusätzlichen Leuchten ist ein Kompromiss zwischen Funktionalität und Ästhetik.
Messungen in Arztpraxen zeigen, dass die Arbeitsbeleuchtung und die allgemeine Beleuchtung oft unzureichend sind, mit allen Folgen der visuellen Ermüdung. Selbst eine Beleuchtungsstärke von nur 150 lx im Bereich der Materialvorbereitung oder am Computertisch ist keine Ausnahme. Auch die Nichteinhaltung des Wartungsplans ist keine Seltenheit.
In einer Reihe von Praxen, die in älteren Gebäuden untergebracht sind, ist die Beleuchtung nicht vollständig dem Projekt entsprechend installiert, und die alten Leuchten, die nach einer sehr alten Norm entworfen wurden, die nur 300 lx in Büros vorschrieb, sind noch vorhanden. Es lohnt sich wirklich, bei der Beleuchtung nicht zu knausern. Außerdem steigt der Lichtbedarf mit dem Alter.
In einem späteren Artikel werden wir weitere Beleuchtungsparameter wie Gleichmäßigkeit, Blendungsindex, Farbwiedergabe, nicht-visuelle Wirkungen des Lichts und Beleuchtungssteuerung behandeln. Es sei darauf hingewiesen, dass in keinem der beiden Fälle die Hauptleuchte ausreicht, um alle Bedingungen für die Beleuchtungsstärke zu erfüllen. Daher sind zusätzliche Leuchten erforderlich, um eine korrekte Grundbeleuchtung und eine ausreichende Gleichmäßigkeit zu gewährleisten. Im Fall von Abbildung 2 ist das Erreichen der geforderten Werte wirtschaftlich weniger anspruchsvoll.
| Symbol | Bedeutung von Zweck | Allgemeine Beleuchtung der Praxis | Beleuchtung für Patienten |
| Em | Beibehaltene Beleuchtungsstärke Angemessenes Beleuchtungsniveau | 500 lx | 1000 lx |
| UGRL | Blendungsindex-Grenzwert UGR Blendvermeidung, akzeptabler Kontrast | 19 | - |
| Oo | Minimale Gleichmäßigkeit der Beleuchtung Annehmbare Lichtverteilung im Raum | 0,6 | 0,7 |
| Ra | Allgemeiner Mindestfarbwiedergabeindex Erforderliche Farbauflösung | 90 | 90 |
| - | Spezifische Anforderungen für den gewählten Ort und/oder die Tätigkeit Das Licht sollte den Patienten nicht blenden | - |
Literatur:
[1] EN 12464-1:2012 Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen.
[2] Gesetz Nr. 361/2007 Slg. der Regierung zur Festlegung der Bedingungen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, in der geänderten Fassung.
[3] EN ISO 9680:2007 Zahnheilkunde - Zahnärztliche Arbeitsleuchten.
Abb. 3: 3D-Visualisierung der Situation in Abbildung 1. Die Beleuchtung nimmt keine Rücksicht auf andere Sehaufgaben im Büro.
Abb. 4: 3D-Visualisierung der Situation in Abbildung 2. Ansicht der Modellpraxis mit Leuchten unter Berücksichtigung anderer Sehaufgaben.
Tabelle 2: Beleuchtungsanforderungen für Zahnarztpraxen (nach Tabelle 5.48 der Norm) [1]
Autor. Antonín Fuksa
Veröffentlicht in der Zeitschrift StomaTeam