Luvis M-400 mit 4K-Kamera gehört zur höchsten Klasse der Hauptoperationsleuchten. Sie wurde entwickelt, um die anspruchsvollsten chirurgischen Verfahren zu beleuchten. Typische Einsatzgebiete sind Krankenhaus-Operationssäle, Kliniken für ästhetische Chirurgie oder Tierkliniken. Mit hervorragenden Schattierungs- und Farbwiedergabeparametern in allen Bereichen des Spektrums ist die Luvis M-400 ein wichtiger Akteur in der Kategorie der modernsten Operationsleuchten.
Schattet der Arzt während des Eingriffs mit seinem Kopf einen Teil des Lichtstrahls ab, erkennen intelligente Sensoren am Lampenkopf dies und erhöhen automatisch die Lichtleistung der anderen LED-Segmente. Dies verhindert den Verlust von Licht im Operationsfeld.
4 Gelenke sorgen für eine hervorragende Positionierung und Ergonomie. Ein sehr beliebtes Feature ist die Fokussierung des Lichtstrahls. Bei der Lampe lässt sich die Farbtemperatur in drei Stufen am Touchscreen schalten und die Intensität im Operationsfeld in fünf Stufen bis zum maximal zulässigen Wert von 140.000 lx regeln. Eine exzellente Farbwiedergabe ist dabei eine Selbstverständlichkeit.
Die Kamera verfügt über einen hervorragenden 30-fachen optischen Zoom und ihr Bild kann sofort in den Vortragsraum gestreamt werden.
Typ | M400 | |
Art der Leuchte | Hauptleuchte (Betriebsleuchte) | |
Schutzklasse | I | |
Klasse des Medizinprodukts | I | |
Sicherheit im Falle eines Ausfalls | Ja (Batterie) | |
Ausgewählter Ort | Operationssaal | |
Methoden der Kontrolle | Touchpanel am Kopfarm, Touch-Tasten am Griff, Android-App | |
Montagevarianten | M, C, D | |
Zentrale Beleuchtungsstärke (Ec) | 140 000 Lux | |
Beleuchtung im Endo-Modus | 8000 Lux | |
Kontrolle der Beleuchtungsstärke | 25-100 % | |
Wir verwenden Cookies, um die Funktionalität und Leistung unserer Website zu verbessern. Weitere Informationen finden Sie hier: Cookies
Diese Website richtet sich an medizinisches Fachpersonal. Die Informationen sind nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt.
Ich bestätige, dass ich ein Fachmann im Sinne von § 2a des Gesetzes Nr. 40/1995 Slg. über die Regulierung der Werbung in der jeweils gültigen Fassung bin, d. h. eine Person, die zur Verschreibung von Medizinprodukten berechtigt ist, oder eine Person, die zur Abgabe von Medizinprodukten berechtigt ist. Ich nehme zur Kenntnis, dass die auf diesen Seiten enthaltenen Informationen nicht für die Laienöffentlichkeit bestimmt sind, sondern für medizinisches Fachpersonal, und zwar mit allen Risiken und Konsequenzen, die sich daraus für die Laienöffentlichkeit ergeben.